Erklärung zur Barrierefreiheit der Website www.incleen.pl
Incleen sp. z o. o. verpflichtet sich, die Verfügbarkeit seiner Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 sicherzustellen auf Websites zur digitalen Barrierefreiheit und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die incleen-Website – ein Partner von Hotels, Produktions- und Serviceeinrichtungen sowie gewerblichen Wäschereien. .
- Veröffentlichungsdatum der Website: 24.07.2017.
- Datum der letzten großen Aktualisierung: 11.07.2023.
Status der Gesetzeseinhaltung
Die Website entspricht teilweise dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen aufgrund der unten aufgeführten Nichteinhaltung oder Ausschlüsse.
Anforderungen nicht erfüllt
- Google Map ist nicht kompatibel.
Gründe für die Nichteinhaltung
- Keine Verpflichtung.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Die Erklärung wurde abgegeben am: 2023-07-11.
Die Erklärung basiert auf einer Selbsteinschätzung einer öffentlichen Stelle.
Datum der letzten Überprüfung der Erklärung: 11.07.2023.
Tastaturkürzel
Sie können auf der Website Standard-Browser-Tastaturkürzel verwenden.
Feedback und Kontaktdaten
Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit der Website haben, kontaktieren Sie uns bitte. Der Ansprechpartner ist Przemysław Stebliński, przemyslaw.steblinski@incleen.pl. Sie können uns auch unter der Telefonnummer 605229088 kontaktieren. Ebenso können Sie Anträge auf Zugang zu nicht verfügbaren Informationen stellen und Beschwerden über die mangelnde Zugänglichkeit einreichen.
Anfragen und Beschwerden zur Barrierefreiheit
Jeder hat das Recht, die digitale Verfügbarkeit einer Website, einer mobilen Anwendung oder eines beliebigen Elements davon anzufordern. Sie können die Bereitstellung von Informationen auch über einen alternativen Zugangsweg anfordern, beispielsweise durch die Lektüre eines digital nicht zugänglichen Dokuments, die Beschreibung des Inhalts eines Films ohne Audiodeskription usw. Der Antrag sollte die Daten der anfragenden Person enthalten Angabe, um welche Website oder mobile Anwendung es sich handelt und über die Art der Kontaktaufnahme. Wenn die anfragende Person den Bedarf angibt, Informationen über einen alternativen Zugangsweg zu erhalten, sollte sie auch einen für sie bequemen Weg zur Darstellung dieser Informationen angeben. Die öffentliche Einrichtung sollte dem Antrag unverzüglich nachkommen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Antrags. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, informiert die öffentliche Einrichtung den Antragsteller unverzüglich darüber, wann der Antrag erfüllt werden kann. Diese Frist darf jedoch nicht länger als 2 Monate ab dem Datum sein die Anfrage. Wenn die Gewährleistung der digitalen Zugänglichkeit nicht möglich ist, kann die öffentliche Stelle eine alternative Methode für den Zugriff auf die Informationen vorschlagenation. Für den Fall, dass die öffentliche Einrichtung sich weigert, dem Antrag auf Gewährleistung der Zugänglichkeit oder einer alternativen Zugangsmethode zu Informationen nachzukommen, kann die Person, die den Antrag gestellt hat, eine Beschwerde bezüglich der Bereitstellung der digitalen Zugänglichkeit der Website, der mobilen Anwendung oder eines Elements davon einreichen Website oder mobile Anwendung. Nach Ausschöpfung des oben genannten Verfahrens können Sie auch einen Antrag beim Ombudsmann einreichen.
Architektonische Barrierefreiheit
Darlowo Wäscherei
Der Eingang ist behindertengerecht.
Mobile Apps
keine